Allgemeine Stornierung der Buchung:
Ihr sagt eure Buchung spätestens 7 Tage
vor dem ersten Nutzungstag ab? Dann ist die Stornierung kostenlos.
Ihr sagt eure Buchung 6 Tage bis 48 Stunden
vor dem ersten Nutzungstag ab? Dann sind 40% der vereinbarten Miete
fällig.
Ihr sagt eure Buchung weniger als 48 Stunden
vor dem ersten Nutzungstag ab? Dann sind 100% der vereinbarten Miete
fällig.
Stornierungen aufgrund höhere Gewalt: Gutschein oder 100% Rückerstattung
Definition höhere Gewalt
Definition „höhere Gewalt“: ein von außen kommendes, unvorhersehbares und unabwendbares Ereignis, welches auch durch äußerste Sorgfalt nicht verhütet oder abgewendet werden kann. Hierzu zählen unter anderem Naturkatastrophen, wie wie Erdbeben, Überschwemmungen, Hurricane und Waldbrände, Krieg oder Pandemien. § 651j BGB (a.F.)
Stornierungen aufgrund schlechten Wetters:
Regen:
"Schlechtes Wetter" aufgrund von Regen berechtigt nicht zum kostenlosen Rücktritt vom Mietvertrag. Der Verleih findet auch bei leicht bis mäßigem Regen statt.
Bei anhaltendem, starkem oder sehr starkem Regen
( über 50% der Bootsmietzeit ) kann von der Buchung kostenlos zurückgetreten, diese zeitlich gekürzt oder ein Rabatt / Ausweichtermin vereinbart werden. Definition Regenintensität laut des deutschen Wetterdienstes.
Starke, aber kurzweilige Regenschauer können bei uns an der Station oder bei anderen Anlegemöglichkeiten abgewettert werden. Wir können euch hierzu gerne beraten und den Bedingungen entsprechend, die beste Route & Abwetterspots raussuchen.
Wind:
Ab einer dauerhaften Windstärke über 4Bft am Ort des Geschehens
ist die Stornierung des Vertrags unter 100% Rückerstattung der geleisteten Zahlung möglich. Hierfür bitten wir die Mieter mit uns vorab zu telefonieren und die Wetterbedingungen gemeinsam zu besprechen.
Gewitter:
Oft wird in Fürstenberg laut Online-Wetterdiensten Gewitter angezeigt, ohne dass dies in unserem Gebiet eintritt. Daher ist es nicht ratsam, aufgrund einer 3-Tages Wettervorhersage die Bootsmiete zu stornieren und kann nicht pauschal zurückerstattet werden. Sollten Sie dennoch stornieren, orientiert sich die Rückerstattung anhand unserer allgemeinen Stornierungsbedingungen (siehe Anfang des Dokument).
Das mögliche Eintreten eines Gewitters vor Ort und dessen Dauer kann nur tagesaktuell vorausgesagt werden.
Wir verfolgen die Entwicklung des Wetters stündlich vor Ort und unter Zuhilfenahme verschiedener Online-Wetterdaten und langjähriger, lokaler Erfahrung.
Wir bitten daher die Kunden uns telefonisch zu kontaktieren
und die Wetterbedingungen gemeinsam zu besprechen. Eventuell kann eine Ausweichroute gefahren werden bzw. das Gewitter bei uns an der Station, in einem Hafen / Anlegestelle abgewettert werden. Eure Sicherheit ist uns wichtig! Wir schicken euch nur los, wenn es die Bedingungen erlauben.
Scheint ein Gewitter unausweichlich vor Ort,
nach konstanter und zeitnaher Verfolgung der Wetterapps / Regenradars, einzutreten und die Zeit der Boots, Kanu oder SUP-Miete über 50% zu beeinträchtigen, kann die Buchung kostenlos storniert oder ein Ersatztermin / Rabatt vereinbart werden.
Bei Mehrtagesbuchungen von Boot, SUP oder Kanu/Kajak können einzelne Tage nicht aufgrund von schwierigen Wetterbedingungen zurückerstattet werden. In diesem Falle hilft nur Abwettern und weiterfahren, wenn es wieder möglich ist.
Einstufung Regenintensität
Einstufung Regenintensität nach dem deutschen Wetterdienst
https://www.dwd.de/DE/service/lexikon/begriffe/N/Niederschlagsintensitaet.html?view=renderHelp&nn=464144
Regen:
leicht:
Niederschlagshöhe in 60 Minuten < 2,5 mm, in 10 Minuten < 0,5 mm
mäßig:
Niederschlagshöhe in 60 Minuten ≥ 2,5 mm bis < 10,0 mm, in 10 Minuten ≥ 0,5 mm bis < 1,7 mm
stark:
Niederschlagshöhe in 60 Minuten ≥ 10,0 mm, in 10 Minuten ≥ 1,7 mm
sehr stark:
Niederschlagshöhe in 60 Minuten ≥ 50,0 mm, in 10 Minuten ≥ 8,3
Bitte rechtzeitig da sein, damit eine Einweisung
- die es immer gibt - ohne
Hektik ablaufen kann.
Allgemeine Charterbedingungen
§1. Ablauf
Der Charterer tritt in alle Haftungen und Verantwortungen eines Bootsführers ein.
Die Charterzeit beginnt mit Betreten des Stegs, spätestens jedoch zu der vereinbarter Startzeit, und endet mit Verlassen des Stegs.
Bitte kurz vor Charterbeginn da sein, da die Charterzeit zum vereinbarten Zeitpunkt beginnt.
Be- & Entladen, Ein- & Aussteigen sowie die Einweisung ins Boot sind Bestandteil der Charterzeit. Die Rückgabe erfolgt so wie übernommen ( Verdeck im Ausgangszustand, Festmacher & Anker ohne Knoten wieder an ihrem Platz, …).
§2. Ausfall des Bootes
Bei Ausfall des Bootes ist der Charterer zu einer entsprechenden Charterminderung berechtigt, sofern er dem Vercharterer den Ausfall unverzüglich mitteilt und die Ausfallgründe vom Vercharterer zu vertreten sind. Im Zweifelsfall hat der Charterer nachzuweisen, dass die zum Ausfall führende Ursache vom Vercharterer bzw. nicht von ihm zu vertreten ist.
§3. Verspätete Rückgabe
Bei nicht vereinbarter Überschreitung der laut Chartervertrag festgelegten Rückgabezeit fallen grundsätzlich 20,- € je angefangene 1/2 Stunde an. Darüber hinaus trägt der Charterer zusätzlich anfallende Kosten, die z.B. durch Vertragsverletzung für einen Folgecharter oder Zusatzaufwand für den Vercharterer entstehen können.
Der Charterer ist im Sinne einer Schadensminimierung angehalten, den Vercharterer bei voraussichtlicher Überschreitung der vereinbarten Charterzeit möglichst rechtzeitig zu informieren.
Mit Unterzeichnung des Übergabeprotokolls bestätigt der Charterer die Übernahme des Bootes sowie des Zubehörs in einwandfreiem Zustand. Verborgene Mängel sind dem Vercharterer unverzüglich nach Feststellung mitzuteilen, wobei der Charterer dem Vercharterer unverzüglich Gelegenheit gibt, die Mängel zu beseitigen. Weitere Ansprüche des Charterers sind ausgeschlossen.
§4. Haftung
Der Charterer haftet für alle Sach- und Personenschäden, die von Übernahme bis Rückgabe am Ort der Übernahme entstehen. Reparaturen dürfen nur nach Rücksprache mit Vercharterer durchgeführt werden. Verlust oder Beschädigung des Bootes, egal aus welchem Grund, sind dem Vercharterer unverzüglich zu melden. Bei Rückgabe hat der Charterer fremdes Eigentum zu entfernen und haftet dafür.
Die Rücknahme erfolgt unter dem Vorbehalt einer vollständigen Überprüfung des ordnungsgemäßen Zustandes. Erfolgt die Rückgabe des Bootes nicht in ordnungsgemäßen, betriebsfähigen und kompletten Zustand, dazu zählt auch der Verlust oder die Beschädigung des Bootes oder der Ausstattung durch höhere Gewalt, wie z.B. Sturm, so ist der Vercharterer berechtigt, diesen Zustand zu Lasten des Charterers herzustellen bzw. herstellen zu lassen. Er gibt dem Charterer Gelegenheit, unverzüglich eine Überprüfung durchzuführen bzw. durchführen zu lassen. Erfolgt die Überprüfung seitens des Charterers nicht unverzüglich, so ist der Vercharterer berechtigt, die Beseitigung von Schäden vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen und alle entstandenen Kosten mit der Kaution zu verrechnen / dem Charterer in Rechnung zu stellen. Der Charterer hat nachzuweisen, dass der entstandene Schaden nicht von ihm zu vertreten ist. Ist eine Instandsetzung des Bootes entsprechend Einschätzung des Vercharterers nicht möglich oder wirtschaftlich sinnvoll, so ist der Charterer verpflichtet, die Kosten der Neubeschaffung zu zahlen. Nach vollständiger Zahlung kann der Charterer Anspruch auf das beschädigte Boot / die Ausstattung geltend machen. In der Mietzeit entstandene Schäden am Boot, Verlust von Inventar, verursachte Fremdschäden oder Unfälle muss der Mieter dem Vercharterer unverzüglich mitteilen. Verschweigt er diese bei Rückgabe des Bootes, so haftet er nachträglich, sobald der Schaden bemerkt wird.
§5. Pflichten des Charterers
Die Eigentumshinweise, Bootskennzeichen, und der Name am Boot dürfen weder entfernt noch abgedeckt werden. Der Charterer ist verpflichtet, das Boot nur selbst und entsprechend dem Chartervertrag, sowie bestimmungsgemäß einzusetzen und er hat es vor Überbeanspruchung zu schützen. Bei Verstoß trägt der Charterer die Seitens des Vercharterers geltend gemachten Schadensersatzansprüche.
Bei An-Bord-nahme von nicht angemeldeten Personen oder Tieren fallen pauschal je 100,- € zusätzlich an.
Der Charterer ist verpflichtet Vorkehrungen und Schutzmaßnahmen dafür zu treffen, dass
unbefugte Dritte keinen Zugriff auf das Boot bekommen.
Verstöße wegen Ordnungswidrigkeiten im Charterzeitraum gehen zu Lasten des Charterers.
Alle Vereinbarungen und Bestimmungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen in den Allgemeinen Charterbedingungen oder der Reservierung, im Chartervertrag / Übergabeprotokoll ungültig sein, so bleiben die übrigen gültig. Die ungültige Bestimmung wird durch eine gültige Bestimmung ersetzt, welche dem beabsichtigtem wirtschaftlichen Zweck weitgehend gerecht wird.
Schadensersatzansprüche seitens des Charterers jeder Art werden ausgeschlossen, soweit sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Vercharterers beruhen.
Alkoholverbot für den Bootsführer!
Alle Boote sind haftpflichtversichert. Schäden am Boot gehen zu Lasten des Charterer, die dem Vercharterer bezahlt werden müssen, wobei die Kaution damit verrechnet wird.
Der Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist der Gerichtsstand ist Zehdenick.
§6. Allgemeine Einweisung
Der Vercharterer und der Charterer verpflichten sich, an einer Einweisung unter gleichzeitiger Kontrolle aller technischen Funktionen und Prüfung des Vorhandenseins aller Ausrüstungsgegenstände ohne Zeitdruck teilzunehmen und ein Protokoll darüber zu unterzeichnen.
Dies gilt auch für alle Besitzer von Sportboot- und Segelscheinen !!!
Wir behalten uns es vor, Personen die wir für fahruntauglich halten, aufgrund psychischer und physischer Mängel, nicht fahren zu lassen.
Dieser Zustand hebt aber nicht den Mietvertrag auf! Die Sicherheit geht vor!
Das Betreten der Stege, Ein-, Aussteigen usw. erfolgt auf eigene Gefahr. Der Mieter haftet für die ihn begleitenden Personen. Achtung beim Einsteigen. Das Persenninggestänge ist kein Klettergerüst. Es hält nur die Persenning / das Klappverdeck – nicht das Gewicht ein- oder aussteigender Personen.
Auch für führerscheinfreie Boote gilt die Binnenschifffahrtsstraßenordnung, die „STVO“ auf dem Wasser. Die Sicherheitshinweise und die Sportbootvermietungsverordnung (an Bord – in der Bootsmappe) sind unbedingt zu beachten.
Mit Unterschrift bestätigt der Charterkunde vor Charterbeginn eine umfassende Einweisung erhalten zu haben. z.B. wurde auf folgendes verwiesen:
Das Führen des Bootes ist grundsätzlich nur innerhalb der Wasserstraßen, begrenzt durch rote und grüne Bojen, erlaubt. Insbesondere sind Flachwasserbereiche, teilweise gekennzeichnet durch gelbe Bojen, zu meiden.
Beim Verlassen der Wasserstraße ist kleinstmögliche Geschwindigkeit Pflicht (meist kleine Fahrt) und es ist ununterbrochen zu prüfen ob die Wassertiefe noch mindestens 1 m beträgt (z.B. mit Bootshaken oder Anker).
Das Befahren einer Wassertiefe von weniger als 1 m ist verboten.
Die wichtigsten Schilder kann man auch ohne detaillierte Kenntnisse richtig deuten. So sind die Geschwindigkeitsbegrenzungen einzuhalten, meist 9 km/h. Einfach zu deutende Schilder (z.B.: durchgestrichene Schiffsschraube = Durchfahrt für Motorboote verboten, durchgestrichener Anker = ankern verboten, durchgestrichener Poller = Anlegen verboten, doppelte Wellenlinie = Sog und Wellenschlag vermeiden) sind zu beachten.
Grundsätzlich gilt: alle Anderen haben Vorfahrt (Fähren, Berufsschifffahrt, kleine Boote ohne Motor, Dienstfahrzeuge, Segler, Kanu, etc.).
Im Verhältnis zu gleichrangigen Motorbooten gilt: rechts vor links. Im Zweifelsfall weichen Sie immer rechtzeitig mit einem für die anderen deutlich erkennbaren Kurs aus.
Falls Sie ankern oder anlegen (Baden, Essen, Gastanlieger, ...) so haben Sie sicher zu stellen, dass sich das Boot nicht lösen kann und auch bei plötzlichem starken Wellengang nicht mit dem Steg o.a. festen Materialien in Berührung kommen kann, sondern die Berührung ausschließlich mit weichen Materialien wie den Fendern erfolgt. Sollte dies an einer Anker- oder Anlegestelle nicht möglich sein, so können Sie dort nicht ankern oder anlegen. Festmachen ist grundsätzlich nur an gekennzeichneten Stellen erlaubt (nicht an Schildern, Bäumen, Bojen …).
Bei Baden vom Boot aus ist der Motor unbedingt auszuschalten.
Bei unsichtigem Wetter (Sicht unter 500 m) ist die Beleuchtung einzuschalten.
Bei aufkommenden Gewitter und oder starken Wind suchen Sie schnellstmöglich einen sicheren Liegeplatz auf (z.B. Hafen) und verlassen das Boot.